Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 3472/12

Tenor

Die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen der Beklagten vom 8. April 2010 zur Errichtung eines Krankenhauses (Az. 00/000/0000/0000) in der Fassung vom 2. Juli 2010, vom 26. September 2011 zur Änderung des Krankenhauses (Az. 00/000/0000/0000) und vom 8. November 2011 zur Errichtung einer Lüftungsanlage (Az. 00/000/0000/0000) werden aufgehoben.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Kläger tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Die Beklagte und die Beigeladene tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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