Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 1562/13.A

Tenor

1. Die Erinnerung gegen den Ansatz des erstinstanzlichen Übergangsanspruchs durch Kostenrechnung wird zurückgewiesen.

2. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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