Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 9 L 821/14

Tenor

  • 1. Es wird festgestellt, dass die Klage 9 K 2397/14 aufschiebende Wirkung hat, soweit sie sich gegen Nr. 1 und 2 des Bescheids der Antragsgeg-nerin vom 08.04.2014 richtet.Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000 Euro festgesetzt.


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