Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 25 K 7142/12.A

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte verpflichtet festzustellen, dass hinsichtlich des Klägers ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Aufenthaltsgesetz in Bezug auf Armenien vorliegt.

Das Verfahren ist gerichtkostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers werden zu ¼ der Beklagten, zu ¾ dem Kläger auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.