Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 763/14

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.


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