Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 14 K 7066/13

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die vollmachtlose Vertreterin der Klägerin, Frau Elke Schreiber.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die vollmachtlose Vertreterin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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