Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 2828/13

Tenor

Der Leistungsbescheid der Beklagten über die Forderung von 18.000,00 Euro vom 10.04.2013 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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