Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1342/14

Tenor

1. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 23 K 3562/14 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 23.06.2014 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstands beträgt € 2.500,00.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.