Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1350/14

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 23 K 3942/14 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 23.06.2014 wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstands beträgt € 2.500,00.


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