Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 62/15

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage – 20 K 177/15 - gegen die Versammlungsbestätigung vom 12.01.2015 wird bzgl. der Auflage, dass die Versammlung nicht auf dem Bahnhofsvorplatz stattfinden darf (und zur Durchführung der Versammlung die Komödienstraße - 50m westlich der Einmündung Marzellenstraße zugewiesen wird), wiederhergestellt.

    Im Übrigen (betr. die Auflage, dass der angemeldete Aufzug nicht zugelassen wird), wird der Antrag abgelehnt.

    Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin und der Antragsgegner je zur Hälfte.

2.  Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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