Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 13 L 2301/14

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.


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