Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 18 L 494/15

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 75.000,- Euro festgesetzt.


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