Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 85/15

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher

    Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro

    festgesetzt.

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt


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