Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 24 K 7822/13

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Köln vom 27. November 2013 verpflichtet, der Klägerin für den Zeitraum ab 1. Januar 2013 gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG zu bescheinigen, dass sie mit der von „B.          ® Aus- und Weiterbildungskurse für U.             “ angebotenen B.          ®-Profiausbildung ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereitet.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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