Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 5322/14

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.530,00 Euro nebst Prozesszinsen seit dem 28. September 2014 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 Euro vorläufig vollstreckbar.


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