Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K 3789/13

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger unter Aufhebung des Lehrauftrags vom 00.00.0000 einen neuen Lehrauftrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu erteilen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.


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