Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 4462/14

Tenor

Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 10.07.2014 und der Zweitbescheid vom 05.08.2014 werden aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger Abschleppkosten in Höhe von 115,25 Euro sowie Verwaltungsgebühren in Höhe von 62,00 Euro zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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