Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1804/15

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertsumme bis 22.000,- Euro festgesetzt.


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