Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 2465/15

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage – 23 K 5875/15 – gegen den Feststellungsbescheid der Antragsgegnerin vom 7. September 2015 wird angeordnet.Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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