Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 6903/14.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Einführung einer elektronischen Zugangskontrolle für das Rolltor der Tiefgarage und den Personaleingang der Liegenschaft C.    , W.            T.      000, der Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt.


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