Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 3654/15

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 379,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.06.2015 zu zahlen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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