Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 5 L 561/16

Tenor

  • 1. Dem  Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I.        aus Köln beigeordnet.

  • 2. Die aufschiebende Wirkung der Klage 5 K 1753/16 gegen den Bescheid der Beklagten vom 26. Februar 2016 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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