Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 5757/14

Tenor

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 16.10.2013 für einen Lagerraum auf dem Grundstück C.       N.---pfad 000 (Gemarkung M.           , Flur 00, Flurstücke 000, 000) Az. 00/ 00/0000/0000 – in L.    wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selber trägt.


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