Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 20 K 1282/16

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Polizeiverfügung vom 28.01.2016 (Aufenthalts- und Betretungsverbot) aus heutiger Sicht rechtswidrig ist.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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