Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 1693/16.PVB

Tenor

Soweit Antragsteller und Beteiligter das Verfahren übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Es wird festgestellt, dass der Beteiligte nicht verpflichtet ist, die Kosten des Antragstellers für das Verfahren VG Köln 33 L 500/16.PVB zu tragen. Im Übrigen wird der Widerantrag des Beteiligten abgelehnt.


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