Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 1577/16

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selber trägt.

2. Der Streitwert wird auf € 5.000,00 festgesetzt.


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