Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 1784/16

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage – 20 K 6590/16 - gegen die Auflagenverfügung des Antragsgegners vom 28.07.2016, soweit mit dieser in Ziff. 1 die angemeldete Versammlung auf dem C.----------platz in L.    untersagt worden ist und der angemeldete Aufzug ebenfalls nicht zugelassen worden ist, wird wiederhergestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2.  Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.


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