Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1336/16

Tenor

1.Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) untersagt, den Beigeladenen in ein Amt der Besoldungsgruppe B 6 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) zu befördern, solange nicht über die Bewerbung der Antragstellerin nach Vornahme einer neuen Beurteilung- /Laufbahnnachzeichnung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist.Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Übertragung des Dienstpostens des Leiters der Unterabteilung 00 des Ministeriums an den Beigeladenen rückgängig zu machen und den Dienstposten nicht erneut an den Beigeladenen zu übertragen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden wurde.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die er selbst trägt.

2.Der Streitwert wird auf 27.502,86 Euro festgesetzt.


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