Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1554/16

Tenor

  • 1. Der Antragsgegner wird  im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren 19 K 5871/16 zur am 01. 10. 2016 beginnenden Förderphase vor dem Studium zum höheren Polizeivollzugsdienst zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 € festgesetzt.


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