Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 1393/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 17. Oktober 2011 und des Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2012 verpflichtet, den Ruhensbescheid vom 6. März 1997 aufzuheben und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über die Versorgungsbezüge des Klägers zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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