Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 15 K 2423/15

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 13. April 2015 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers für den Beurteilungszeitraum vom 01. Januar 2013 bis zum 31. Januar 2014 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen Kläger und Beklagte je zur Hälfte.


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