Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 1707/16

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 15.06.2016 erhobenen Klage 1 K 6325/16 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 7.500 € festgesetzt.


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