Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 8 L 2129/16.A

Tenor

1. Der Antragstellerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Frau Rechtsanwältin N.      aus Köln gewährt.2.Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin im Verfahren 8 K 7891/16.A gegen die Abschiebungsanordnung in dem Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. August 2016 wird angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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