Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1612/18

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

  • 2. Der Streitwert wird auf 9.916,80 Euro festgesetzt.


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