Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 2590/18

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 6626/18 gegen den Zurück-

    stellungsbescheid der Antragsgegnerin vom 12. September 2018

    (Aktenzeichen: 00–00/00000 XX) wird wiederhergestellt.

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 14.062,50 € festgesetzt


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