Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 2870/18

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) und der Beigeladenen zu 2) sind nicht erstattungsfähig.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.


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