Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 26 K 11100/16

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht           erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckungsfähigen Betrages abwenden, wenn     nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils         vollstreckungsfähigen Betrages leistet.


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