Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 343/20

Tenor

1. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 1313/20 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 14. Februar 2020 wiederherzustellen, wird abgelehnt.

                            Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.              Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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