Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 681/20

Tenor

1. Soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 2/5 und die Antragsgegnerin zu 3/5.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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