Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 L 1498/20.A

Tenor

1.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2.

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage 6 K 4525/20.A wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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