Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 1723/20.A

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Abschiebung aus asylrechtlichen Gründen auszusetzen und der zuständigen Ausländerbehörde hierüber nach § 71 a Abs. 5 i.V.m. § 71 Abs. 5 S. 2 AsylG unverzüglich Mitteilung zu machen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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