Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 6 K 2732/20

Tenor

Die Erinnerung des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.12.2020 in der Fassung vom 15.04.2021 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.


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