Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 12 L 1043/21

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Der Streitwert wird auf 2500,00 € festgesetzt.


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