Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 14 L 942/22

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der noch zu erhebenden    Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 30.5.2022 wird    wiederhergestellt.

    Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, außergerichtliche Kosten    der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.000 EUR festgesetzt.


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