Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 268/22

Tenor

  • 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beigeladenen zu 1 bis 3 in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 Bundesbesoldungsordnung zu befördern, bevor nicht über die Beförderung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahren mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsgegnerin zu drei Fünfteln und der Antragsteller zu zwei Fünfteln. Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen tragen diese jeweils selbst.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17.634,78 Euro festgesetzt.


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