Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 825/22.A

Tenor

1.

Der Antragstellerin wird für die 1. Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt.

Zur Wahrnehmung der Rechte wird Rechtsanwalt K.    E.         aus C.    beigeordnet.

2.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 2955/22.A gegen Ziffer 5 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27. April 2022 (Gesch.-Z.: 0000000-000) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen