Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 955/22.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 3344/22.A gegen die Abschiebungsanordnung in Ziffer 3. des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 31. Mai 2022 (Gesch.-Z.: 0000000-000) wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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