Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 8 L 1333/23

Tenor

1.

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für in der Hauptsache erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu 2/3 zu tragen, die Antragsgegnerin zu 1/3.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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