Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 279/24

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 21.12.2023 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Erlaubnis zu erteilen, die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter zu führen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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