Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 27 L 145/26.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 27 K 564/26.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 4 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.1.2026 wird angeordnet

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.


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